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Feature06. Februar 2019,
aktualisiert am06. Februar 2019Siemens AG / Siemens Mobility GmbHMünchen
Siemens und Alstom haben am 26. September 2017 eine Absichtserklärung über die Zusammenlegung des Mobilitätsgeschäfts von Siemens, einschließlich der Sparte Bahnantriebe, mit Alstom unterzeichnet. Die Transaktion vereint zwei innovative Unternehmen der Bahnindustrie mit einzigartigem Kundenmehrwert und operativem Potenzial. Beide Geschäfte ergänzen sich im Hinblick auf ihre Aktivitäten und geografischen Standorte weitgehend. Siemens wird neu ausgegebene Anteile am zusammengeschlossenen Unternehmen in Höhe von 50 Prozent des Grundkapitals von Alstom auf vollständig verwässerter Basis erhalten.
Am 6. Februar 2019 hat die Europäische Kommission ihre Entscheidung bekannt gegeben, die geplante Fusion der Mobilitätssparten von Siemens und Alstom zu untersagen. Aufgrund dieses Beschlusses wird der Zusammenschluss nicht vollzogen. Siemens und Alstom bedauern, dass das von ihnen angebotene Zusagenpaket, einschließlich der jüngsten Nachbesserungen, von der EU-Kommission als unzureichend angesehen wurde.
Am 6. Februar 2019 hat die Europäische Kommission ihre Entscheidung bekannt gegeben, die geplante Fusion der Mobilitätssparten von Siemens und Alstom zu untersagen. Aufgrund dieses Beschlusses wird der Zusammenschluss nicht vollzogen. Siemens und Alstom bedauern, dass das von ihnen angebotene Zusagenpaket, einschließlich der jüngsten Nachbesserungen, von der EU-Kommission als unzureichend angesehen wurde.