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Siemens garantiert 85 Prozent des Nettoeinkommens bei Kurzarbeit in Deutschland
Siemens hat als eines der ersten Unternehmen in Deutschland mit dem Gesamtbetriebsrat einen Rahmen für einheitliche Regelungen im Falle von Kurzarbeit definiert. Unabhängig von einem Absinken der Arbeitszeit garantiert Siemens allen von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitern in Deutschland die Zahlung von mindestens 85 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens. „Nun sind die Spielregeln für Kurzarbeit in Deutschland klar definiert. Wir gehen verantwortungsvoll mit dem Thema um. Kurzarbeit ist ein wichtiges Instrument, um unsere Mitarbeiter auch in schwierigeren Zeiten bei Siemens halten zu können“, sagte Peter Löscher, Vorsitzender des Vorstands der Siemens AG. „Wir gehen partnerschaftlich miteinander um. Siemens übertrifft mit der Vereinbarung die gesetzlichen und die meisten tariflichen Regelungen. Die Einbußen der Mitarbeiter beim Gehalt halten sich im Falle der Kurzarbeit in Grenzen“, so der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats, Lothar Adler.
Siemens hat als eines der ersten Unternehmen in Deutschland mit dem Gesamtbetriebsrat einen Rahmen für einheitliche Regelungen im Falle von Kurzarbeit definiert. Unabhängig von einem Absinken der Arbeitszeit garantiert Siemens allen von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitern in Deutschland die Zahlung von mindestens 85 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens. „Nun sind die Spielregeln für Kurzarbeit in Deutschland klar definiert. Wir gehen verantwortungsvoll mit dem Thema um. Kurzarbeit ist ein wichtiges Instrument, um unsere Mitarbeiter auch in schwierigeren Zeiten bei Siemens halten zu können“, sagte Peter Löscher, Vorsitzender des Vorstands der Siemens AG. „Wir gehen partnerschaftlich miteinander um. Siemens übertrifft mit der Vereinbarung die gesetzlichen und die meisten tariflichen Regelungen. Die Einbußen der Mitarbeiter beim Gehalt halten sich im Falle der Kurzarbeit in Grenzen“, so der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats, Lothar Adler.
Unabhängig vom Absinken der Arbeitszeit garantiert Siemens allen betroffenen Mitarbeitern in Deutschland die Zahlung von mindestens 85 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens. Die gesetzlich durch das Kurzarbeitergeld abgesicherte Untergrenze von 60 bzw. 67 Prozent des Nettoeinkommens wird somit deutlich überschritten. Gültig ist die Rahmenbetriebsvereinbarung zur Kurzarbeit bis zum 30. September 2010. Die detaillierte Ausgestaltung und Verhandlung einer gegebenenfalls notwendigen Arbeitszeitabsenkung erfolgen weiter zwischen den lokalen Betriebsparteien.
Vorrang vor einer durch eine rückläufige Nachfrage ausgelösten Kurzarbeit an einzelnen Standorten haben zunächst andere Instrumente, die ebenfalls der Beschäftigungssicherung dienen, so etwa Gleitzeit- oder Urlaubsabbau. Darüber hinaus soll auch durch einen standortübergreifenden Personalaustausch ein Kapazitätsausgleich zwischen Standorten geschaffen werden.
Die Siemens AG (Berlin und München) ist ein weltweit führendes Unternehmen der Elektronik und Elektrotechnik. Der Konzern ist auf den Gebieten Industrie und Energie sowie im Gesundheitssektor tätig. Rund 430.000 Mitarbeiter (fortgeführte Aktivitäten) entwickeln und fertigen Produkte, projektieren und erstellen Systeme und Anlagen und bieten maßgeschneiderte Lösungen an. Siemens steht seit über 160 Jahren für technische Leistungsfähigkeit, Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit und Internationalität. Im Geschäftsjahr 2008 erzielte das Unternehmen nach IFRS einen Umsatz von 77,3 Mrd. EUR und einen Gewinn nach Steuern von 5,9 Mrd. EUR. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.siemens.com.