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Pressemitteilung28. November 2012Siemens AGMünchen
Siemens einigt sich auf Vergleich mit Dr. Thomas Ganswindt
Die Siemens AG hat sich mit dem früheren Mitglied des Vorstands Dr. Thomas Ganswindt auf einen Vergleich geeinigt. Der Vergleich steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Hauptversammlung der Siemens AG, die am 23. Januar 2013 stattfinden wird. Der Vergleich führt zur Beendigung des zwischen der Siemens AG und Dr. Thomas Ganswindt beim Landgericht München I anhängigen Rechtsstreits. Die Details zum Inhalt des Vergleichs werden im Rahmen der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Siemens AG im Dezember 2012 bekannt gegeben.
Die Siemens AG hat sich mit dem früheren Mitglied des Vorstands Dr. Thomas Ganswindt auf einen Vergleich geeinigt. Der Vergleich steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Hauptversammlung der Siemens AG, die am 23. Januar 2013 stattfinden wird. Der Vergleich führt zur Beendigung des zwischen der Siemens AG und Dr. Thomas Ganswindt beim Landgericht München I anhängigen Rechtsstreits. Die Details zum Inhalt des Vergleichs werden im Rahmen der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Siemens AG im Dezember 2012 bekannt gegeben.
Zum Hintergrund:
Wie bereits berichtet, hat die Siemens AG am 2. Dezember 2009 mit neun von elf ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern einen Vergleich erreicht. Der Vergleich betrifft mögliche Ansprüche aus der Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten vor dem Hintergrund des Vorwurfs illegaler Geschäftspraktiken im ausländischen Geschäftsverkehr in den Jahren 2003 bis 2006 und den daraus folgenden finanziellen Belastungen der Gesellschaft. Die ordentliche Hauptversammlung der Siemens AG hat am 26. Januar 2010 allen neun vorgeschlagenen Vergleichen zwischen der Gesellschaft und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands sowie des Aufsichtsrats zugestimmt. Die Anteilseigner stimmten damals zudem einem Vergleich zwischen der Gesellschaft und ihren D&O-Versicherern über Ansprüche in Zusammenhang mit der D&O-Versicherung mit Leistungen in einer Größenordnung von bis zu 100 Mio. € zu. Die Siemens AG hat im Anschluss daran gegen die beiden nicht vergleichsbereiten ehemaligen Vorstände Dr. Thomas Ganswindt und Heinz-Joachim Neubürger am 25. Januar 2010 Schadensersatzklage beim Landgericht München I eingereicht.
Die Siemens AG (Berlin und München) ist ein weltweit führendes Unternehmen der Elektronik und Elektrotechnik. Der Konzern ist auf den Gebieten Industrie, Energie sowie im Gesundheitssektor tätig und liefert Infrastrukturlösungen, insbesondere für Städte und urbane Ballungsräume. Siemens steht seit mehr als 165 Jahren für technische Leistungsfähigkeit, Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit und Internationalität. Siemens ist außerdem weltweit der größte Anbieter umweltfreundlicher Technologien. Rund 40 Prozent des Konzernumsatzes entfallen auf grüne Produkte und Lösungen. Insgesamt erzielte Siemens im vergangenen Geschäftsjahr, das am 30. September 2012 endete, auf fortgeführter Basis einen Umsatz von 78,3 Milliarden Euro und einen Gewinn nach Steuern von 5,2 Milliarden Euro. Ende September 2012 hatte das Unternehmen auf dieser fortgeführten Basis weltweit rund 370.000 Beschäftigte. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.siemens.com.